Albergo Business Residence
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
I.
Geltungsbereich
1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten
weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Hotels,
wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II.
Vertragsabschluß, -partner, Verjährung
1.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel
zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den
Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern
dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3.
Alle
Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn
der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren
kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei
Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III.
Leistungen, Preise, Zahlung,
Aufrechnung
1.
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten
und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm
in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise
des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für
vom Kunden veranlaßte Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer
ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung
4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen,
höchstens jedoch um 5% anheben.
4.
Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde
nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des
Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5.
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang
der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene
Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, bei denen ein
Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren
Schadens vorbehalten.
6.
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluß oder danach, unter
Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der
Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart
werden.
7.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (i.e. Abbestellung, Stornierung) /
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
1.
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf
der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der
vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde
vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Dies gilt nicht bei Verletzung der
Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und
Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr
zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches
Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem
Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart
wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden
erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt
schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts
des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch
genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der
Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, die
vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte
Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90%
des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück,
70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der obengenannte Anspruch nicht
oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V.Rücktritt
des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht
des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist
das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten
Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum
Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß
Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom
Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel
ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus
sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
beispielsweise falls
·
höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
·
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.
B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
·
das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Hotelleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen
ist.
·
ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels
entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf
die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab
15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen
Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die
Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des
vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht
es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedriger
Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII.
Haftung des Hotels:
1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des
Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgeschlossen sind
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn
das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen
und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des
Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das
Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für
Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen,
um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das
Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum
Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, sowie für Geld
Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld Wertpapiere und
Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 1.500.-- im Hotel- oder
Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit
Gebrauch zu machen.
Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn
nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel
Anzeige macht (§ 703 BGB).Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende
Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der
Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung
gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder
rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten
entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter
Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen
für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die
Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer
1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
VIII Schlußbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des
Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der
Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch
für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz
des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Absatz 2 ZPO
erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als
Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung
des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.